Hausverwaltung

Die WEG Verwaltung richtet sich nach den Vorschriften des Wohnungseigentümergesetztes. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Verwaltung von Sondereigentum.

Die Verwaltung vermieteter Immobilien (Mietverwaltung) erfolgt nach Ihren Vorgaben und Wünschen und wird frei vereinbart.